Der erste Besuch dient der Patient*inneninformation. Für einen Beratungstermin ist keine Überweisung von Zahnarzt oder Hausarzt notwendig. Es entstehen keine Kosten (auch keine Praxisgebühr) für den Versicherten.
Bei Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein. Durch Inspektion des Gebisses werden Zahnstellung und Zahnkontakte beim Zubeißen untersucht. Anschließend wird der Befund erläutert und vorhandene Anliegen der Patient*innen besprochen.
Selten ist eine kieferorthopädische Behandlung vor dem 9. Lebensjahr notwendig. In vielen Fällen ideal ist ein Behandlungsbeginn während des Seitenzahnwechsels (9. – 11. Lebensjahr). Zahnstellungskorrekturen sind grundsätzlich immer möglich, aber die Korrektur eines Fehlbisses ist nach Abschluss des Zahnwechsels deutlich aufwändiger!
Es ist empfehlenswert sich rechtzeitig kieferorthopädisch beraten zu lassen. Sind vorläufig keine Maßnahmen erforderlich, wird die Wiedervorstellung zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen.
Sind kieferorthopädische Maßnahmen notwendig erhalten die Patient*innen auf Wunsch einen Termin zur Erstellung der Planungsunterlagen.
Meine kieferorthopädische Praxis finden Sie in der Schubartstraße 3 in Aalen. Kostenlose Parkplätze für Patient*innen sind hinter der Praxis vorhanden. Hier können Sie die Anfahrtsbeschreibung als PDF-Datei herunterladen.