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Praxiswegweiser – Tipps von A bis Z

In diesem Praxiswegweiser habe ich Hinweise und Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen, sich in meiner Praxis wohlzufühlen und zum Behandlungserfolg beizutragen. Gleichzeitig enthält der Wegweiser Informationen zu organisatorischen Abläufen in meiner Praxis und zu kassentechnischen Richtlinien für kieferorthopädische Behandlungen.

Offene Fragen beantworten Ihnen mein Team und ich gerne persönlich.

Gesetzlich versicherten Patient*innen erstattet die Krankenkasse einen Teil der zugesagten Kostenübernahme erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung (gesetzlicher Eigenanteil von 20% bzw. 10%, je nach Zahl der sich in Behandlung befindenden Kinder).

Zu einer ordnungsgemäß abgeschlossenen Behandlung gehört stets auch das Stabilisieren des Behandlungsergebnisses mit herausnehmbaren Retentionsgeräten für die Dauer von ca. 2 Jahren. Die Patient*innen erhalten nach dieser vorgeschriebenen Retentionszeit eine Bestätigung, die sie mit den aufbewahrten Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen können.

Bei einem Behandlungsabbruch von Seiten der zu behandelten Person kann die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Behandlung nicht ausgestellt werden (Kasse behält den 20%- bzw. 10%-Anteil ein). Dies gilt auch, wenn das Behandlungsziel nicht erreicht wird infolge mangelnder Mitarbeit der Patient*innen, wenn z.B. die Behandlungsgeräte nicht entsprechend den Anweisungen getragen werden, die Behandlungstermine wiederholt nicht eingehalten werden oder die Mundhygiene unbefriedigend ist. In diesem Fall werden die Patient*innen über die unzureichende Mitarbeit informiert.

Abschlussbescheinigung

Hierunter versteht man eine nahezu unsichtbare Behandlung mit einer Serie von durchsichtigen herausnehmbaren Folien.

Zahnfehlstellungen von kleinerem Ausmaß können damit beim Erwachsenen korrigiert werden, jedoch nicht Kieferfehlstellungen und Fehlbisse.

Auf Wunsch berate ich Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Clear Aligner (Scheu Dental)

Invisalign

Aligner

Die Praxis liegt im Zentrum der Stadt Aalen, Nähe ZOB und Bahnhof, und ist daher gut mit Bus und Bahn zu erreichen. Auch mit dem Auto sind wir leicht zu finden.

Kostenlose Parkplätze für Patient*innen sind hinter dem Haus vorhanden.

Dr. Niko Schepp
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Schubartstraße 3
73430 Aalen
Telefon: 07361 6741
Telefax: 07361 680333

info@kfo-aalen.de
kfo-aalen.de

Hier können Sie die Anfahrtsbeschreibung als PDF-Datei herunterladen.

Parkplätze / Anfahrt

Besteht ein Fehlbiss über sehr viele Jahre, kann es zu einer dauerhaften Lageveränderung der Gelenkköpfchen im Kiefergelenk kommen.

Eine Fehllage kann den Verschleiß von Gelenkstrukturen erhöhen (Bänder, Gelenkscheibe, etc.) oder Muskelverspannungen auslösen.

Da es verständlicherweise nicht wünschenswert ist, die Zahnstellung und die Zahnkontakte in dieser fehlerhaften Gelenkposition zu regulieren, sollte eine Gelenkfehlstellung, durch eine möglichst genaue Bestimmung der Bisslage im Artikulator, vor dem kieferorthopädischen Behandlungsbeginn erkannt und wenn möglich auch korrigiert werden.

Artikulator, Artikulatormontage

Artikulator, Artikulatormontage

Mit einer “Bissgabel” werden die Konturen der Oberkieferzähne auf einer Spezialwachsplatte angeformt. Die Zuordnung des beweglichen Unterkiefers zum Oberkiefer erfolgt mit einem Zentrikregistrat.

Artikulator, Artikulatormontage

Der angelegte Gesichtsbogen bestimmt die Lage des Oberkiefers im Schädel (Seitansicht und Frontansicht). Danach erfolgt die Zuordnung des beweglichen Unterkiefers mit einem Zentrikregistrat.

Die zwei Fotos über dem Text © Copyright und mit freundlicher Genehmigung von www.sam-dental.de.

Kontakt und Anfahrt

Meine kieferorthopädische Praxis finden Sie in der Schubartstraße 3 in Aalen. Kostenlose Parkplätze für Patient*innen sind hinter der Praxis vorhanden. Hier können Sie die Anfahrtsbeschreibung als PDF-Datei herunterladen.