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Praxiswegweiser – Tipps von A bis Z

In diesem Praxiswegweiser habe ich Hinweise und Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen, sich in meiner Praxis wohlzufühlen und zum Behandlungserfolg beizutragen. Gleichzeitig enthält der Wegweiser Informationen zu organisatorischen Abläufen in meiner Praxis und zu kassentechnischen Richtlinien für kieferorthopädische Behandlungen.

Offene Fragen beantworten Ihnen mein Team und ich gerne persönlich.

Quartalsrechnungen / Ratenzahlung / Rechnungen / Zahlungsvereinbarungen

Jeweils zum Ende des Quartals

  • 31. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 31. Dezember

werden die im Quartal erbrachten Leistungen abgerechnet.

Je nach Zahl der sich in Behandlung befindenden Kinder übernimmt jede gesetzliche Krankenkasse zunächst 80% bzw. 90% des Rechnungsbetrags. Der Eigenanteil von 20% bzw. 10% ist sofort zur Zahlung fällig.

Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilen, die ich zu Ihrem Vorteil erst vier Wochen nach Rechnungsversand ausübe.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Quartalsrechnungen gut aufbewahren, um diese nach ordnungsgemäßem Abschluss der Behandlung zusammen mit der Abschlussbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen zu können. Sie erhalten dann den gesetzlichen Eigenanteil erstattet.

Für zusätzlich vereinbarte Leistungen, die nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wird eine gesonderte Rechnung erstellt. Auf Wunsch ist Ratenzahlung möglich. Bei der Gestaltung sind wir flexibel und greifen gerne Ihre Vorschläge auf.

Ein Formular zur Lastschrifterteilung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Ratenzahlung / Rechnungen

Kieferorthopädische Apparaturen sind grazile Geräte, die u.a. beim täglichen Beißen und Kauen beschädigt werden können. Bitte informieren Sie uns telefonisch über die Notwendigkeit einer Reparatur, damit wir unsere Bestellung entsprechend planen können.

In Notfällen bzw. bei Beschwerden (z.B. in Zusammenhang mit der beschädigten Apparatur) melden Sie sich bitte während meiner Sprechstundenzeiten telefonisch.

Außerhalb meiner Sprechstundenzeiten wenden Sie sich bitte an den zahnärztlichen Notdienst unter Telefon: 0711 7877788.

Bitte prüfen Sie aber zunächst, ob die nachfolgenden Empfehlungen Besserung bringen:

  • Sollten Zahnschmerzen in den ersten 24 Stunden nach Eingliederung der festsitzenden Apparatur auftreten, empfehle ich die Einnahme einer leichten Schmerztablette.
  • Kleinere Druckstellen können meistens provisorisch mit dem ausgehändigten Schutzwachs geglättet werden.
Notfälle / Reparaturen

Stabilisierung / Retention
Im Anschluss an die Korrektur der Zahn- und Kieferfehlstellung muss das Behandlungsergebnis stabilisiert werden, um rückläufige Zahnbewegungen zu verhindern. Dazu erhalten die Patient*innen am Ende der aktiven Behandlung herausnehmbare oder festsitzende Retentionsgeräte.

In Abständen von drei Monaten wird der Fortschritt der Stabilisierung überwacht. Sollten jedoch die Spangen zwischen den Terminen beschädigt werden oder nach konservierenden bzw. chirurgischen Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis nicht mehr exakt passen, müssen Sie sich sofort um einen Termin in meiner Praxis bemühen.

Aus gutem Grund verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Retentionszeit von 1 – 2 Jahren, bevor die kieferorthopädische Behandlung mit der Ausstellung der Abschlussbescheinigung endet.

Nachsorge
Für meine interessierten Patient*innen biete ich als kostenlose Serviceleistung die Überwachung einer verlängerten Retentionszeit an. Ich kontrolliere den Sitz der Retainer bzw. die Passgenauigkeit der Haltespange, die in dieser Zeit 1 – 2 mal pro Woche getragen wird.

In den Wohlstandsgesellschaften nimmt der Wunsch nach einer lebenslang schönen Zahnstellung zu, weshalb weltweit in der modernen Kieferorthopädie ein Trend zur lebenslangen Retention erkennbar ist. Hierzu sind die grazilen, nicht sichtbaren Komfort-Kleberetainer besonders geeignet.

Retention
Retention
Retention

Für die kieferorthopädische Diagnostik sind Röntgenbilder erforderlich. Die Strahlenbelastung ist gering, trotzdem sollten Doppelanfertigungen bei Zahnarzt und Kieferorthopäde vermieden werden. Bitte informieren Sie mich deshalb über vorhandene Bilder oder bringen Sie diese gleich zur Untersuchung mit.

Nach § 28 Abs. 2 der Röntgenverordnung sollten Röntgenbilder in einen Röntgen-Pass eingetragen werden. Diese Eintragung nehme ich gerne vor. Sofern Sie noch keinen Röntgen-Pass besitzen, erhalten Sie auf Wunsch ein Exemplar an meiner Anmeldung.

Röntgenpass

Kontakt und Anfahrt

Meine kieferorthopädische Praxis finden Sie in der Schubartstraße 3 in Aalen. Kostenlose Parkplätze für Patient*innen sind hinter der Praxis vorhanden. Hier können Sie die Anfahrtsbeschreibung als PDF-Datei herunterladen.