In diesem Praxiswegweiser habe ich Hinweise und Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen, sich in meiner Praxis wohlzufühlen und zum Behandlungserfolg beizutragen. Gleichzeitig enthält der Wegweiser Informationen zu organisatorischen Abläufen in meiner Praxis und zu kassentechnischen Richtlinien für kieferorthopädische Behandlungen.
Offene Fragen beantworten Ihnen mein Team und ich gerne persönlich.
Seit dem 1.1.2002 werden die Kriterien für eine Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen anhand der Einordnung in “kieferorthopädische Indikationsgruppen” (KIG-Richtlinien) geregelt.
Die Behandlungsbedürftigkeit wird nach dem klinischen Befund in fünf Grade eingeteilt.
Im Allgemeinen lässt sich der Grad des Behandlungsbedarfs bei der klinischen Untersuchung ermitteln.
D – Sagittale Stufe
KIG 3 bei Frontzahnstufe über 6 mm
O – Vertikale Stufe
KIG 3 bei offenem Biss über 2 mm
E – Kontaktpunktabweichung
KIG 3 bei Kontaktpunktabweichung über 3 mm
E – Kontaktpunktabweichung
Beseitigung von Lücken grundsätzlich keine Kassenleistung
P – Platzmangel
KIG 3 bei Platzmangel von mehr als 3 mm
Das Schema zur Einstufung des kieferothopädischen Behandlungsbedarfs anhand kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG) finden Sie in dieser Tabelle.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung eines Jugendlichen (bis zum Alter von 18 Jahren), sofern eine Leistungspflicht nach den KIG-Richtlinien besteht und nur in Ausnahmefällen die Behandlungskosten einer Erwachsenenbehandlung.
Kosmetische Behandlungen und Leistungen, die das Maß des Notwendigen überschreiten, müssen den Patient*innen in Rechnung gestellt werden, denn nach § 29 Abs. 1 SGB V müssen die Behandlungsmaßnahmen “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein.
Um für Sie eine Kostenzusage zu erhalten, reiche ich den Behandlungsplan bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
Meine kieferorthopädische Praxis finden Sie in der Schubartstraße 3 in Aalen. Kostenlose Parkplätze für Patient*innen sind hinter der Praxis vorhanden. Hier können Sie die Anfahrtsbeschreibung als PDF-Datei herunterladen.